Über 30.000 Menschen in Deutschland werden außerklinisch intensivpflegerisch versorgt. Ob Beatmungspflege, Trachealkanülen-Management oder 24-Stunden-Überwachung — die passende Versorgung zu finden, ist für Betroffene und Angehörige eine der größten Herausforderungen.
Außerklinische Intensivpflege (AKI) bezeichnet die medizinische und pflegerische Versorgung von Patienten mit einem besonders hohen Bedarf an Behandlungspflege — außerhalb des Krankenhauses. Typische Versorgungssituationen umfassen:
Die Versorgung erfolgt durch examinierte Pflegefachkräfte mit Zusatzqualifikation in der Intensivpflege. Je nach Bedarf werden Patienten im eigenen Zuhause, in einer Beatmungs-WG oder in einer spezialisierten Einrichtung betreut. Pflege Finder vermittelt ausschließlich verifizierte Intensivpflegedienste mit gültiger Zulassung nach § 132a SGB V.
Altersgruppe
Die Kosten der außerklinischen Intensivpflege liegen je nach Versorgungsumfang zwischen 8.000 und 25.000 € pro Monat. In den allermeisten Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die vollständigen Kosten.
| Kostenart | Kostenträger | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Behandlungspflege (24h) | Krankenkasse (GKV) | § 37c SGB V |
| Grundpflege | Pflegekasse | § 36 SGB XI |
| Hilfsmittel (Beatmung, Absaugung) | Krankenkasse (GKV) | § 33 SGB V |
| Eigenanteil (Zuzahlung) | Patient | Max. 280 €/Jahr |
Seit dem Inkrafttreten des GKV-IPReG (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz) am 29. Oktober 2020 gelten neue Regelungen für die außerklinische Intensivpflege:
Anspruch besteht nach § 37c SGB V für Versicherte mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege — etwa bei invasiver oder nicht-invasiver Beatmung, Trachealkanülen-Management oder vergleichbaren intensivpflegerischen Maßnahmen. Die Verordnung erfolgt durch den behandelnden Arzt und wird vom Medizinischen Dienst (MD) geprüft.
Die Kosten für außerklinische Intensivpflege werden in der Regel vollständig von der Krankenkasse (GKV) getragen. Versicherte zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von maximal 280 € pro Kalenderjahr (10 €/Tag, max. 28 Tage). Bei Härtefällen kann eine Befreiung beantragt werden. Private Zusatzleistungen wie Einzelzimmer-Ausstattung tragen Patienten selbst.
Beatmungspflege ist ein Teilbereich der Intensivpflege und bezieht sich spezifisch auf die Versorgung beatmeter Patienten. Außerklinische Intensivpflege umfasst darüber hinaus auch Patienten mit Trachealkanülen ohne Beatmung, komplexem Wundmanagement oder anderen lebenserhaltenden Maßnahmen. Beide Formen werden nach § 37c SGB V verordnet.
Ja. Das Wunsch- und Wahlrecht (§ 2 SGB V) garantiert, dass Patienten ihren Pflegedienst frei wählen können — unabhängig davon, ob der Dienst einen Versorgungsvertrag mit der jeweiligen Krankenkasse hat. Die Kasse kann einen Dienst empfehlen, aber nicht vorschreiben. Pflege Finder hilft Ihnen, spezialisierte Dienste in Ihrer Region zu vergleichen.