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WG

Pflege-WG finden —
gemeinsam
statt allein.

Ambulant betreute Wohngemeinschaften bieten eine echte Alternative zum Pflegeheim: selbstbestimmtes Leben in kleinen Gruppen, mit professioneller Pflege und persönlicher Atmosphäre. Über 7.000 Pflege-WGs gibt es bereits in Deutschland — Tendenz stark steigend.

Wissen

Was ist eine
Pflege-WG?

Eine Pflege-Wohngemeinschaft (auch: ambulant betreute Wohngruppe) ist eine Wohnform, in der 3 bis 12 pflegebedürftige Menschen gemeinsam in einer barrierefreien Wohnung leben. Jeder Bewohner hat ein eigenes Privatzimmer und nutzt Gemeinschaftsräume wie Küche, Wohnzimmer und Bad.

  • Mieterstatus — Bewohner sind Mieter mit allen Rechten nach dem Mietrecht, nicht Heimbewohner
  • Selbstbestimmung — Tagesablauf, Mahlzeiten und Aktivitäten werden gemeinsam gestaltet
  • Freie Pflegedienstwahl — Die WG-Bewohner wählen ihren Pflegedienst selbst und können ihn jederzeit wechseln
  • Alltagsbegleitung — Eine Präsenzkraft (keine Pflegefachkraft) sorgt für Struktur, Kochen und Begleitung im Alltag

Pflege-WGs eignen sich besonders für Menschen, die nicht mehr allein leben können oder möchten, aber die Selbstbestimmung und Gemeinschaft eines Heims vorziehen. Pflege Finder vermittelt freie Plätze in verifizierten Pflege-Wohngemeinschaften in Ihrer Region.

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Beziehung

Kosten einer
Pflege-WG

Die Kosten einer Pflege-WG setzen sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse liegt der monatliche Eigenanteil deutlich unter dem eines Pflegeheims.

KostenartMonatlich (ca.)Finanzierung
Miete + Nebenkosten300 – 800 €Eigenanteil / Wohngeld
Haushaltsgeld200 – 400 €Eigenanteil
Pflege (Sachleistung)Je nach PflegegradPflegekasse (§ 36 SGB XI)
Betreuungspauschale350 – 600 €Eigenanteil / Entlastungsbetrag
Wohngruppenzuschlag214 €Pflegekasse (§ 38a SGB XI)*

* Der Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI wird zum 01.01.2026 aufgehoben. Siehe Rechtsinfo unten.

Rechtliche Grundlagen
der Pflege-WG

Achtung — Gesetzesänderung: § 38a SGB XI (Wohngruppenzuschlag) wird zum 01.01.2026 aufgehoben. Die bisherige Leistung von 214 €/Monat entfällt. Für bestehende Pflege-WGs gilt eine Übergangsregelung. Die Mittel werden voraussichtlich in das Entlastungsbudget (§ 42a SGB XI) überführt.
  • § 38a SGB XI — Wohngruppenzuschlag: (gültig bis 31.12.2025): Bewohner ambulant betreuter Wohngruppen erhalten 214 €/Monat zusätzlich zur Sachleistung oder zum Pflegegeld. Voraussetzung: mindestens 3 Pflegebedürftige, gemeinsame Präsenzkraft.
  • Landesrecht (WTG / WTPG): Die Regelungen für Pflege-WGs unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich. In NRW gilt das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG), in Baden-Württemberg das WTPG. Pflege-WGs unterliegen einer leichteren Aufsicht als Pflegeheime.
  • Mietrecht: Bewohner einer Pflege-WG sind Mieter. Es gilt das BGB-Mietrecht, nicht das Heimrecht. Dies garantiert Kündigungsschutz und freie Wahl des Pflegedienstes.
  • Ansprüche der Pflegekasse: Neben Sachleistung/Pflegegeld können WG-Bewohner auch Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag und (bis 2025) Wohngruppenzuschlag in Anspruch nehmen.

Pflege-WG vs. Pflegeheim
vs. Ambulante Pflege

Welche Wohnform passt zu Ihrer Situation? Der folgende Vergleich zeigt die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.

KriteriumPflege-WGPflegeheimAmbulante Pflege
SelbstbestimmungHoch — MieterstatusEingeschränktHoch — eigene Wohnung
Kosten (Eigenanteil)800-1.500 €/Monat1.800-3.500 €/MonatVariabel
Gemeinschaft3-12 MitbewohnerGroße EinrichtungAllein / mit Familie
Pflegedienst-WahlFrei wählbarHauseigenes PersonalFrei wählbar
HeimaufsichtLandesrecht (WTG)Strenge RegulierungKeine
NachtpräsenzIndividuell regelbarImmer vorhandenNur bei Bedarf

Häufige Fragen zur
Pflege-WG

In einer Pflege-WG sind die Bewohner Mieter mit allen Rechten nach dem Mietrecht — sie bestimmen selbst über Tagesablauf, Mahlzeiten und die Wahl des Pflegedienstes. Im Pflegeheim ist man Bewohner einer stationären Einrichtung mit vorgegebenem Tagesablauf. Pflege-WGs haben in der Regel 3-12 Bewohner, während Pflegeheime deutlich größer sind. Die Kosten einer Pflege-WG sind oft niedriger als im Pflegeheim.

Die Gesamtkosten setzen sich aus Miete (300-800 €), Haushaltsgeld (200-400 €), Pflege (abhängig vom Pflegegrad) und Betreuungspauschale (350-600 €) zusammen. Nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse (Sachleistung, Pflegegeld, Wohngruppenzuschlag) liegt der Eigenanteil für Bewohner mit Pflegegrad 3 typischerweise bei 800-1.500 € pro Monat — deutlich weniger als in den meisten Pflegeheimen.

Der Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI (214 €/Monat) wird zum 01.01.2026 aufgehoben. Die bisherige Leistung wird voraussichtlich in das Entlastungsbudget nach § 42a SGB XI integriert. Für bestehende WGs gilt eine Übergangsregelung. Pflege Finder informiert Sie über den aktuellen Stand der Gesetzgebung.

Ja. Eine Pflege-WG kann von Angehörigen, Pflegediensten oder Privatpersonen gegründet werden. Voraussetzungen: eine geeignete barrierefreie Wohnung, mindestens 3 pflegebedürftige Mitbewohner und ein ambulanter Pflegedienst. Die genauen Vorgaben regelt das jeweilige Landesrecht (z. B. WTG in NRW, WTPG in Baden-Württemberg). Gründungsberatung erhalten Sie bei den Pflegestützpunkten oder über Pflege Finder.